Wichtige Hinweise für Gruppen

 

  • Bei Mitreise von Reisenden mit besonderen körperlichen Beeinträchtigungen/Allergien sind Sie gebeten, diese bei der Anmeldung bekanntzugeben.
  • Minderjährige Teilnehmer können nur mit Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten und unter Angabe eines Beauftragten der Aufsichtspflicht mitreisen.
  • Pass- und Visumerfordernisse: Für die Einreise nach Italien ist für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis mit 6-monatiger Gültigkeit verpflichtend. Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit müssen sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen erkundigen.
  • Gesundheitspolizeiliche Formalitäten: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
  • Ein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie besteht nicht.
  • Bitte beachten Sie, dass die Reise nicht in allen Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglich ist. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
  • Allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich ungefähre Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitsspezifische Formalitäten, können Sie beiliegend einsehen.
  • Der Reiseveranstalter ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß § 651q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Reisende in Schwierigkeiten befindet.
  • Mit der Rechnung erhalten Sie von uns die Insolvenzversicherung von der Firma HanseMerkur Reiseversicherung AG (Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg) / Jugendhaus Düsseldorf Versicherungsvermittlungs- und Service GmbH (Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf).
  • Der Reisende darf jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung einer Entschädigung von der Reise zurücktreten. Wir verweisen hier ausdrücklich auf die Vorschriften zum Reiserücktritt und die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung unter Punkt 4 unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Ferienwerk behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder anderer Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ergibt. Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirken und sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. (3.5 AGB) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird das Ferienwerk den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. (3.6 AGB)
  • Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist das Ferienwerk, soweit es einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, eine Kostenpauschale für den Aufwand von 30,00 € pro Person zu berechnen. (4.6 AGB)
  • Tritt ein Mangel auf, müssen Sie diesen dem Ferienwerk anzeigen. Sie können den Reisevertrag wegen eines Mangels nur dann kündigen, wenn Sie dem Ferienwerk vor der Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben. Diese Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Ferienwerk verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

Nur für Gruppen:

  • Der Gruppenleitende erhält nach Anmeldeschluss eine Rechnung über alle angemeldeten Teilnehmenden der Gruppe. Die Rechnungsstellung / Zahlungsaufforderung an die einzelnen Teilnehmenden erfolgt über die Gemeinden.
  • Der Gruppenleitende erhält die Unterlagen für alle Teilnehmer und ist in der Verpflichtung die Teilnehmer zu informieren.
  • Der angemeldete Reisende haftet für die Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag. (1.2 AGB)    

 

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Zahlungsbedingungen:

• 50 % 14 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung
• 50 % bis 60 Tage vor Reisebeginn

Stornierungsbedingungen:

  • Bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises,
  • ab dem 89. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
  • ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
  • ab dem 14. bis 1 Tag vor Reiseantritt 90%,
  • bei Nichterscheinen am Reisetag 95% des Reisepreises.

Sollte eine gleichgeschlechtliche Ersatzperson gestellt werden, fallen bis zum 01.09.2025 keine Stornierungskosten an.

 

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